Finanz- und Lohnbuchhaltung
_____________________________________________________

Wir unterstützen Sie in allen Bereichen der Buchführung nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir übernehmen Teilaufgaben, wie die Eingabe von Belegen in die EDV, erledigen aber auch gerne alle anfallenden Arbeiten bis zur Lohn- und Gehaltsabrechnung in unserem Hause oder in Ihrem Unternehmen.

Sowohl die Minimierung des Verwaltungsaufwands durch Integration Ihrer EDV-Software als auch die Vermeidung von Doppelarbeiten haben dabei höchste Priorität.

Integriertes Rechnungswesen

Ein modernes und integriertes Rechnungswesen sollte für ein Unternehmen mittlerer Größenordnung im Haus platziert werden. Denn wir sind der Auffassung, dass eine optimale Organisation des Rechnungswesens im Unternehmen vor Ort durch Miteinbeziehung der Mitarbeiter des Betriebs erfolgen muss.

Durch das integrierte Rechnungswesen sind sämtliche Nachweise und Belege vor Ort vorhanden und stehen zur Abarbeitung von Organisationsabläufen zur Verfügung.

Zudem kann Ihr eigenes Personal jederzeit und situativ auf unser Know-how und unsere Erfahrung zurückgreifen. Dies sorgt für eine intensive Zusammenarbeit mit unseren steuerlichen und wirtschaftlichen Beratern und führt so zu einem schlankeren Rechnungs-wesen in Ihrem Hause.

Ein Aspekt für die enge Zusammenarbeit zwischen Ihren Mitarbeitern des Rechnungswesens und unseren Mitarbeitern ist die Nutzung einer einheitlichen Softwarelösung: Durch die Softwarelösung der DATEV kann der steuerliche Berater jederzeit auf die Finanzbuchhaltung des Mandanten zugreifen und sowohl fachliche als auch EDV-technische Hilfestellungen leisten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterjährige Auswertungen

Nur durch zeitnahe Auswertungen kann der Unternehmer frühzeitig negative, ertrags-belastende Entwicklungen in seinem Betrieb erkennen und rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.

Unsere Kanzlei legt daher größten Wert darauf, dass bereits während des Geschäftsjahres aussagekräftige, unterjährige Auswertungen zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls sollten auch Auswertungen der Kostenrechnung erarbeitet werden.

Denn die abgestimmten unterjährigen Auswertungen bilden die Grundlage für die endgültige Ausgestaltung und Bearbeitung des Jahresabschlusses eines Unternehmens.

Gestaltungsziele eines mandanteneigenen Systems für das Rechnungswesen

Das wichtigste Gestaltungsziel bei der Einführung eines Rechnungswesens ist nach unserer Auffassung die "Integration"
 

  • der Fakturierung und Warenwirtschaft,
  • der Lohnbuchhaltung,
  • des Zahlungsverkehrs,
  • des Mahnwesens und
  • der Anlagenbuchhaltung

in die Finanzbuchführung.

Durch das integrierte DATEV-System ist es möglich, Fakturierungsdaten sätze "automatisch" in das Programm der Finanzbuchführung zu übernehmen. Entsprechendes gilt für die Bruttolohnverbuchung aus dem Lohnbuchhaltungssystem "Lohn und Gehalt".

Eine wesentliche Erleichterung in der täglichen Arbeit bringt zudem die Software zum Zahlungsverkehr. Hier können aus Buchungen auf Kontokorrentkonten  Datensätze zur Auslösung von Zahlungsvorgängen erstellt und verbucht werden. Das Software-Programm "Zahlungsverkehr" in Verbindung mit dem Programmteil "Kontoauszugsmanager" ermöglicht die automatische Übernahme sämtlicher Bankdatensätze und die weitestgehend maschinelle Verarbeitung dieser Datensätze.

Dadurch kann der Zeitaufwand für die Bearbeitung der Finanzbuchhaltung und damit die Kosten erheblich verringert werden.

Praktische Durchführung und Organisation des Rechnungswesens 

Wir betreuen Ihre Mitarbeiter regelmäßig bei der Durchführung der Finanzbuchführung. Zudem unterstützen wir Sie aktiv bei der Organisation des integrierten Rechnungswesens.

Im Rahmen dieser engen Zusammenarbeit vor Ort können aussagekräftige, unterjährige, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Kostenrechnungs-auswertungen erstellt werden. Außerdem wird unser fachliches und EDV-technisches Know-how auf Ihre Mitarbeiter übertragen. Die Betreuung des mandanteneigenen Rechnungswesens kann bei Anwendung der DATEV-Programme sowohl "online" erfolgen, als auch durch individuelle Betriebsbesuche.

Außerdem ist durch die Anwendung von DATEV-Programmen eine hohe Sicherheit des Datenerhalts und der jederzeitige Datenzugriff gegeben. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen und die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung können dadurch gewährleistet werden. Den Anforderungen der Finanzverwaltung, EDV-gestützte Daten vorzulegen, kann ohne großen zusätzlichen Aufwand entsprochen werden.