Bilanzierung 
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Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen nach Steuer- und Handelsrecht werden von unserer Kanzlei insbesondere folgende Gestaltungsziele berücksichtigt:

  • Optimale Ausnutzung steuerlicher und handelsrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte zur Optimierung der Steuerbelastung

  • Optimale Darstellung des Eigenkapitals des Unternehmens im Hinblick auf  Ratinganalysen

  • Kostengünstige Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen durch die optimale arbeitsteilige Nutzung von DATEV-Programmen durch den Mandanten und den Berater

  • Objektiv richtige Darstellung der Vermögenslage des Unternehmens durch die rechtskonforme Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  • Erstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren mit optimaler Integration in eine betriebliche Kostenrechnung

  • Erstellung von aussagekräftigen Bilanzberichten zur Vermeidung von neuen Tatsachen im Rahmen von Außenprüfungen und Erarbeitung von aussagekräftigen Kennziffern zur Verbesserung der Unternehmenstransparenz und des Unternehmensrating

  • Berechnung des EBIT und des EBITDA als Anlage zum Jahresabschluss
  • Optimierung der bilanziellen Gestaltung zur Durchführung von Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltung nach Umwandlungsgesetz