Bilanzierung
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Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen nach Steuer- und Handelsrecht werden von unserer Kanzlei insbesondere folgende Gestaltungsziele berücksichtigt:
Optimale Ausnutzung steuerlicher und handelsrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte zur Optimierung der Steuerbelastung
Optimale Darstellung des Eigenkapitals des Unternehmens im Hinblick auf Ratinganalysen
Kostengünstige Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen durch die optimale arbeitsteilige Nutzung von DATEV-Programmen durch den Mandanten und den Berater
Objektiv richtige Darstellung der Vermögenslage des Unternehmens durch die rechtskonforme Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren mit optimaler Integration in eine betriebliche Kostenrechnung
Erstellung von aussagekräftigen Bilanzberichten zur Vermeidung von neuen Tatsachen im Rahmen von Außenprüfungen und Erarbeitung von aussagekräftigen Kennziffern zur Verbesserung der Unternehmenstransparenz und des Unternehmensrating
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Berechnung des EBIT und des EBITDA als Anlage zum Jahresabschluss
Optimierung der bilanziellen Gestaltung zur Durchführung von Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltung nach Umwandlungsgesetz